archivierte Ausgabe 6/2018 |
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Herausgeber |
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Einführung |
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Liebe Leserinnen und Leser,
das Evangelium, das wir an jedem Sonntag auslegen und verkünden, ist von der wunderbaren Unbefangenheit und Freiheit Jesu geprägt. Seine Freiheit wird am konkreten Umgang mit dem Gesetz deutlich, das er weder abschaffen noch relativieren wollte. Er wollte ihm aber seine Leben ermöglichende Kraft zurückgeben. Gesetze kann man ja auch Leben verhindernd auslegen und anwenden. Die Unbefangenheit Jesu zeigt sich in allen Begegnungen mit Menschen, quer durch Schicht und Volkszugehörigkeit hinweg! Er konnte Menschen in seine Nähe lassen, die er zunächst gar nicht im Blick hatte, wie die Bitte der syrophönizischen Frau und die Heilung ihrer Tochter erzählt. Den Gesetzeslehrern wirft Jesus vor: Ihr gebt Gottes Gebot preis und haltet euch an die Überlieferung der Menschen. Es ist ein schwerer Vorwurf. Er deckt einen Sachverhalt auf, der nicht nur im Glauben Israels kontrovers diskutiert wird, mit ihm hat jede verfasste Religion zu kämpfen. Das Problem nämlich: Wie viel Freiheit darf man sich gegenüber Tradition und Überlieferung nehmen? Jesus nahm sich seiner Glaubenstradition gegenüber große Freiheit! Welches Maß an Freiheit dürfen wir uns als Frauen und Männer der Verkündigung unserer Tradition gegenüber nehmen?
An den Vorgängen in der Deutschen Bischofskonferenz um die Zulassung von konfessionsverschiedenen Ehegatten zum Empfang der Eucharistie und dem Votum aus Rom wird für mich das Problem von Recht und Freiheit existenziell deutlich: Wie verbindlich muss ich mich ans kirchliche Recht halten? Spielraum lässt es mir eigentlich nicht! In der Argumentation gegen die Zulassung (schon das Wort ist skandalös, wo es doch um Einladung gehen müsste!) wird beschworen, dass es zwischen den Kirchen der Reformation und unserer Kirche keine volle Gemeinschaft gibt. Das ist juristisch wohl wahr! Aber zwischen der Gemeinde, deren Vorsteher ich bin, und der evangelischen Partnergemeinde in meinem Sprengel gibt es vermutlich viel mehr und viel länger eine Gemeinschaft von Glauben und Leben, als Bischöfe und Glaubenshüter auch nur ahnen! Ich setze auf sie und nehme mir darum an diesem Punkt die Freiheit, das Gesetz zu übertreten. Ich tue es weder rechthaberisch noch demonstrativ, sondern demütig, dem Leben und Glauben der Menschen geschuldet!
Mit dem Wunsch, dass unsere Verkündigung dem Leben der Menschen aufhilft, grüße ich Sie im Namen der Herausgeber und des Verlags.
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Anton Seeberger |
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